Donnerstag, 1. Februar 2007
Das geht so gar nicht
Zum zweiten Mal berichtet www.gulli.com heute darüber, dass ein Blogger in Haft genommen worden ist. Wahrscheinlich, weil er mit dem, was er unter "kritischer Berichterstattung" verstand, weit über das Ziel hinausgeschossen ist und sich - zu allem Überfluß - nicht an gerichtliche Unterlassungsverfügungen gehalten hat.

ABER: Muss man Gleiches mit Gleichem vergelten? Wer sich - zu Recht - darüber aufregt, dass seine Rechte angegriffen werden, der ist gut beraten, sich nicht auf dieselbe Stufe zu stellen. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" tönt ausgerechnet ein einschlägig bekannter Anwalt aus München gerne, der nun nicht besseres zu tun hat, als die "Haftverlängerung" besagten Bloggers publik zu machen.

Und Gulli? Der macht mit. Den interessiert auch nicht, dass jener Blogger vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ebenso geschützt wird, wie die, über die er - teils zu Recht, teils rechtswidrig - "berichtet" hatte.

Für die - zivilrechtliche - Verhaftung eines Menschen auf Basis eines von einem Gläubiger erwirkten Titels müssen weitaus strengere Maßstäbe gelten, als sie bereits bei der sog. "Verdachtsberichterstattung" angelegt werden. Danach muss der Täter durch seine Tat oder seine Stellung, kummulativ beides, Anlaß gegeben haben, dass über ihn unter Namensnennunng oder in sonstiger erkennbarer Weise berichtet werden darf. Und an die Erkennbarkeit einer Person sind bekanntlich keine hohen Anforderungen zu stellen; es reicht, wenn der Betroffene Anlaß hat zu der Annahme, er könne erkannt werden. Die Nennung seines "Nickname", der als Firmenschlagwort und als Marke geschützt ist, macht ihn auf jeden Fall erkennbar.

Wenn aber selbst über Alltagsstraftaten dieses Bloggers nicht unter Namensnennung berichtet werden dürfte, weswegen tritt Gulli seine Verhaftung dann unter Namensnennung breit? Weil er einsitzt und sich nicht wehren kann? Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Dann aber sind die, die die Verhaftung des Bloggers im Netz publik machen, nicht besser als der Betroffene selbst. Von journalistischer Sorgfalt und dem Persönlichkeitsrecht wird hier wie dort offenbar wenig gehalten.

... link (0 Kommentare)   ... comment